Die EU-Geschäftsstelle Köln setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung gilt für die unter https://euges-cologne-projects.eu/ und https://euges-koeln-projekte.de veröffentlichte Website der EU-Geschäftsstelle Köln.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir immer bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die EU-Geschäftsstelle Köln ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.12.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
EU-Geschäftsstelle
Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen, damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.
Diese Erklärung wurde erstellt am 14.12.2021.